FAQ
Häufig gestellte Frage
Beim ersten Termin findet immer eine differenzierte Befundaufnahme statt. Denn für uns gilt „Ohne Befund – keine Behandlung“. Im Rahmen der Befundaufnahme finden in der Regel auch therapeutische Maßnahmen statt.
Deine Verordnung
- hierbei ist es wichtig, dass zwischen dem Ausstellungsdatum und Ihrem ersten Termin nicht mehr als 14 Tage vergehen dürfen.
Bargeld oder EC Karte für die Zuzahlung
- Für jede Verordnung müssen Sie eine Zuzahlung leisten, ähnlich wie bei Medikamenten. Fällig ist die Zahlung zu Beginn deiner Therapie.
Behandlung
- Ein Handtuch oder ein anderes Tuch |Laken für die Behandlungsbank
Bequeme Kleidung
- Damit Sie ohne Beklemmungsgefühle mit uns in die Aktivität gehen können.
Ein Rezept muss spätestens nach 3 Monaten „abgearbeitet“ sein. Mit der Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden. Ausnahme: Auf dem Rezept ist das Feld „Dringlicher Behandlungsbedarf“ durch den Arzt angekreuzt worden => Dann muss die erste Behandlung innerhalb der ersten 14 Tage erfolgen.
Ja, der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder gesetzlich Versicherte Patient eine Zuzahlung von 10€ + 10% des Gesamtwerts des Rezeptes zuzuzahlen hat. Dies trifft nicht zu, wenn der Patient eine durch die Krankenkasse ausgestellte Befreiung vorlegen kann.
Wir bitten darum, einen Termin 24h vor Beginn abzusagen, um diesen anderen Patienten zur Verfügung stellen zu können. Bei kurzfristen Absagen ist das leider nicht mehr möglich. Die dadurch entstandenen Kosten müssen gedeckt werden.
Eine physiotherapeutische Behandlung dauert bei uns 20 Minuten, eine neurologische Behandlung 30 Minuten.
Bei manuellen Lymphdrainagen wird die Zeit vom Arzt vorgegeben (30/45/60 Minuten).
Wärmeanwendungen (Fango und Rotlicht) werden ca. 20 Minuten durchgeführt, die Therapiezeit für eine heiße Rolle beträgt 10 Minuten. Elektrotherapeutische Maßnahmen dauern 10 Minuten.
Ja, wir führen Hausbesuche durch. Regelmäßig werden die Hausbesuchsrouten durch unser Team überprüft, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Rufen Sie gerne bei uns an, um Ihre Anfrage zu hinterlassen. Wir melden uns schnellstmöglich, um Ihnen eine Rückmeldung zu geben.
Der Therapiebericht wird vom Therapeuten verfasst, falls dies laut Rezept von Ärztin/Arzt gefordert wird. Das Verfassen des Berichtes ist Teil der Behandlung und wird von uns direkt an die Arztpraxis übersendet.
In der Regel sind das sechs oder zehn Behandlungen, die der Arzt ausstellen darf.
Wir nehmen alle Rezepte an, welche den Sektor „Heilmittel Physiotherapie“ betreffen. Rezeptformen: Gesetzlich / Privat / Berufsgenossenschaft (BG) / Physio für Dich / Individuelle Abrechungssysteme durch Krankenhäuser.
Wir haben ein Verzeichnis mit den häufigsten Abkürzungen von Heilmitteln erstellt, die Sie in der Regel auf Ihren Rezepten finden:
BGM Bindegewebsmassage
EST Elektrostimulation
ET Elektrotherapie
KG Allgemeine Krankengymnastik
KG-ZNS neurologische Krankengymnastik
KMT Klassische Massagetherapie
KT Kältetherapie
MT Manuelle Therapie
PM Periostmassage
SM Segmentmassage
TR Traktionsbehandlung
ÜB Übungsbehandlung
WT Wärmetherapie ( Ultraschall oder Fango)